Letzte Anträge ohne Führungszeugnis

Alle bis zum 29.12.2017 eingereichten Passanträge werden noch ohne Anhang eines Führungszeugnisses bearbeitet !

Später eingereichten Anträgen muss gemäß der neuen Verordnung ein einfaches Führungszeugnis, welches nicht älter als ein halbes Jahr alt ist, beigelegt sein.