Mitgliedschaft

… im BDS

Der Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. (BDS) hat als unmittelbare Mitglieder nur die ihm angeschlossenen 13 Landesverbände. Als natürliche Person oder Verein kann man nur durch einen Beitritt in einen dieser Landesverbände Mitglied im BDS werden.

Bei Vereinen/Gruppen ergibt sich aus dem Sitz des Vereins die Zuständigkeit des jeweiligen Landesverbandes. Die Landesverbände entsprechen den Bundesländern, wobei zu beachten ist, daß Berlin und Brandenburg als Landesverband 1, Hamburg und Schleswig Holstein als Landesverband 2 und Niedersachsen und Bremen als Landesverband 3 jeweils zusammen gehören.

Die Landesverbände 4 bis 13 entsprechen den einzelnen Bundesländern. Für natürliche Personen gibt es zwei Wege in den BDS. Einmal über einen Verein bzw. eine Gruppe die einem Landesverband angehört bzw. beitritt und zum anderen als Einzelmitglied, indem man unmittelbares Mitglied eines Landesverbandes wird. Einzelmitgliedschaften sind allerdings nur in den Landesverbänden 1 (Berlin-Brandenburg), 7 (Baden-Württemberg) und 11 ( Sachsen-Anhalt ) möglich.

Über die genauen Aufnahmeformalitäten der einzelnen Landesverbände müssen Sie sich mit diesen direkt in Verbindung setzen. Gruppen sind in der Regel Zusammenschlüsse mehrerer Schützen eines Vereins, bei der nicht der Verein als solches sondern nur die Schützen, die die Gruppe bilden, dem BDS beitreten. Voraussetzung für die Anerkenntnis einer Gruppe ist eine von allen Gruppenmitgliedern unterschriebene Satzung und die Bestellung eines Gruppenvorsitzenden. Für Vereine ist wichtig, daß wenn der Verein dem BDS beitritt, nicht alle Vereinsmitglieder dem BDS gemeldet werden müssen und somit beitragspflichtig sind. Der Verein kann auch nur alle seine Großkaliber-
schützen melden.

Den Aufnahme– sowie Passantrag finden Sie immer aktuell unter Formulare->Mitgliedschaft.

Hier finden sie die Satzung des LV5