Ab dem 1.1.2026 muss die Bescheinigung zum weiteren, fortdauernden, Besitz von erwerbsscheinpflichtigen Waffen vom zuständigen BDS Landesverband bestätigt werden. Die Bescheinigung allein vom Verein genügt dann nicht mehr. Die Verbandsbescheinigung bezieht sich auf die Inhalte, die der BDS Verantwortliche bzw. Vorstand im Verein bisher auch der zuständigen Behörde bescheinigt hat.
Das heißt, der BDS Verantwortliche bzw. der Vorstand steht hier weiterhin voll in der Verantwortung! Wer hier sogenannte „Gefälligkeitsbescheinigungen“ ausstellt die sich als nicht korrekt erweisen spielt mit seiner eigenen waffenrechtlichen Zuverlässigkeit! Der Landesverband verhält sich hier genau wie bei einer Bedürfnisbescheinigung zum Erwerb einer Waffe. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 10,00€.
Wenn die zuständige Behörde eigene Formulare mitschickt, bestätigt der Landesverband nach Vorwegprüfung und Freizeichen des BDS-Verantwortlichen auf diesen Formularen.
Werdet Ihr von der Behörde aufgefordert, eine Bescheinigung zum weiteren Bedürfnis vorzulügen, es werden aber keine Formulare mitgeschickt, benutzt ihr bitte die auf unserer Homepage dazu eingestellten Formulare „Bedürfniswiederholungsprüfung“.
Für Abfragen nach §14 Absatz 4:
Nachweis für Kurzwaffen: #
mindestens 1 x im Quartal oder 6 x innerhalb eines Jahres schießen mit einer erlaubnispflichtigen Kurzwaffe.
Für Langwaffen gilt das analog zu den Kurzwaffen.
Wer beides besitzt, also Lang- und Kurzwaffen, muss für beide Waffenarten nachweisen.
Pro Tag ist nur eine Aktivität, Lang- oder Kurzwaffe, möglich!
Nachweiszeitraum sind die letzten 2 Jahre! Anerkannt werden Schießnachweise in Form eines persönlichen Schiessbuches oder als ausgedruckter elektronischer Nachweis wie z. B. Excel-Tabelle, die vom BDSObmann/Vorstand abgezeichnet sind. Für Abfragen nach §14, Absatz 5 für Überkontingentbestand: Wettkampfteilnahmen mit den Überkontingentwaffen werden behördlicherseits evtl. auch hier im LV verlangt. Als Nachweis für die Wettkampfteilnahme genügt die Teilnahme an der Vereinsmeisterschaft wenn Ergebnislisten geführt wurden. Es sollten mindestens zwei Personen pro Disziplin teilgenommen haben um einen sportlichen Vergleich zu erreichen. Auch werden Wettkämpfe eines vom BVA anerkannten Schießsportverbandes, wie KM, BM, LM oder DM, regionale Rundenwettkämpfe oder vom BDS sanktionierte IPSC Wettkämpfe Anerkannt. Bitte die eingereichten Unterlagen nicht zusammen tackern! Bei Fragen steht der Bundesbeauftragte für Waffenbefürwortungen Rigo Woll (Tel.: 0173 307 4505) gerne zur Verfügung.