Alle bis zum 29.12.2017 eingereichten Passanträge werden noch ohne Anhang eines Führungszeugnisses bearbeitet ! Später eingereichten Anträgen muss gemäß der neuen Verordnung ein einfaches Führungszeugnis, welches nicht älter als ein halbes Jahr alt ist, beigelegt sein.
Tägliche Archive: 21. Dezember 2017
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Ab dem 01.01.2018 ist für die Gründung einer Gruppe oder eines Vereines zwingend eine Satzung oder ein Gründungsprotokoll vorzulegen.